Aktuelle Meldung von Animal-Health-Online vom 22. Dezember 2015- Aujeszkysche Krankheit bei einem Jagdhund im Hunsrück nachgewiesen
Koblenz (aho) – Das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz hat bei einem Jagdhund die Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen. Wie das LUA jetzt mitteilt, wurde das Tier zuvor bei einer Jagd im Hunsrück (Kreis Bernkastel-Wittlich) eingesetzt und hatte dabei Bisskontakt zu einem Wildschwein. Dies gibt Anlass, die Viruserkrankung und die damit verbundenen Besonderheiten sowie Vorsichtsmaßnahmen erneut ins Gedächtnis zu rufen (siehe auch BJV-Homepage/Jagdpraxis/Hundewesen).
Beim Erreger der sogenannten Aujeszkyschen Krankheit (AK) handelt es sich um ein Herpesvirus. Neben Schweinen sind besonders Hunde, Katzen und Wiederkäuer, aber auch Nagetiere und Hasenartige infektionsanfällig. Außer Schweineartigen sind alle anderen Tierarten „Endwirte“, die zwar erkranken, das Virus aber nicht weitergeben können. Bei diesen verläuft die Krankheit ausnahmslos tödlich, es bestehen keinerlei Therapiemöglichkeiten. Menschen sind nicht für das Virus empfänglich.
Sauen, die sich einmal infiziert haben, bleiben lebenslang Virusträger, obwohl der Organismus Antikörper gegen das Virus entwickelt. Bekannt ist uns dieses Phänomen vom humanen Herpes-simplex Virus und den wiederkehrenden Lippenbläschen, die Zeichen einer Reaktivierung des Virus durch bestimmte innere und äußere Faktoren sind. Unter Stressbedingungen, die zu einer Beeinträchtigung des Immunsystems des betreffenden Tieres führen, kann es dann zu einer Reaktivierung und Ausscheidung des Virus´ kommen. Grundsätzlich ist jede als gesund erlegte Sau als eine potenzielle Infektionsquelle für Hunde anzusehen. Man sieht den Sauen nicht an, ob sie sich schon einmal infiziert haben und das Virus nun in ihnen „schlummert“ oder sie gar das Virus ausscheiden.
Die Infektion erfolgt bei Hunden in der Regel über das Maul, d.h. über eine orale Aufnahme des Virus. Das passiert zum einen über das Fressen von Virus-haltigem Organmaterial, wie etwa Aufbruch vom Schwarzwild, das Aufschlecken von Schweiß oder Speichel, aber auch über Wunden in der Mundschleimhaut des Hundes, wenn beispielsweise der Hund das tote Wildschwein schüttelt und so mit Schweiß in Berührung kommt. Aber auch über Bissverletzungen durch die Wildschweine kann es zum Eintrag des Erregers kommen. Drei bis fünf Tage liegen in der Regel zwischen Infektion und Auftreten der ersten Symptome, innerhalb der folgenden 16 bis 48 Stunden verstirbt der Hund, Heilung gibt es nicht.
So kann das Ansteckungsrisiko für den Jagdhund vermindert werden:
- Das Verfüttern von rohem Schwarzwildbret oder Aufbruch ist ein absolutes Tabu. Hunde sind vom Streckenplatz und von Aufbruchplätzen fernzuhalten.
- Der direkte Kontakt des Hundes zu Schwarzwild, egal ob zu lebenden oder toten Stücken, sollte auf ein Minimum reduziert werden.
- Hunde, die Sauen scharf angehen oder die Beute in Besitz nehmen wollen, sind besonders gefährdet. Hunde, die Sauen nur hochmachen und verbellen, aber nicht packen, laufen weniger Gefahr sich anzustecken. Deshalb sind diese Hunde bei der Schwarzwildjagd bevorzugt einzusetzen.
- Sie sollten Ihre Hunde nicht unbeobachtet laufen lassen. Der kontrolliert am Schweißriemen arbeitende Nachsuchenhund ist vergleichsweise weniger gefährdet. Dies ändert sich aber, wenn er geschnallt werden muss.
AK-Infektionen bei Jagdhunden sind zwar bislang eher selten, ein Nullrisiko gibt es allerdings nicht, denn der Kontakt zwischen Hund und Sau lässt sich bei der Jagdausübung nie ganz ausschließen. Das Risiko kann aber durch die genannten Maßnahmen deutlich verringert werden. Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass das Infektionsrisiko, trotz der Tragik für die im Einzelnen betroffenen Tiere und deren Halter, in der Gesamtheit keinen Anlass zur Panik gibt.
Wir wünchen allen Jägerinnen und Jägern der Kreisgruppe Neu-Ulm
ein frohes Weihnachtsfest und ein vor allem gesundes neues Jahr !
Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender
Bayerischer Jagdverband fordert:
strikte Trennung zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz
(aktuelle Pressemitteilung des BJV)
Politische Stimmen zum Thema:
(Dringlichkeitsantrag der CSU, PDF-Datei)
(Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler, PDF-Datei)
(Dringlichkeitsantrag der SPD, PDF-Datei)
(MdEP Markus Ferber im Gespräch mit Prof. Jürgen Vocke)
Laufende Petitionen zum Thema:
(Link zur Petition bei change.org)
(Link zur Petition bei openpetition.de)
Bitte unterstützen Sie BEIDE Petitionen!
Aktuelle Lage
Im Rahmen einer routinemäßigen Monitoring-Untersuchung des Hausgeflügels wurden Anfang Dezember bei einem Geflügelbetrieb im Landkreis Cham Laborbefunde erhoben, die für eine Infektion der Tiere mit dem Erreger der Geflügelpest sprechen. Nach weiterführenden Laboruntersuchungen wurde ein für Vögel niedrig-pathogenes Influenza A- Virus vom Subtyp H5N2 (LPAIV) nachgewiesen. Die zuständige Behörde hat die notwendigen Maßnahmen ergriffen und u. a. eine Bestandsräumung veranlasst.
Auch wenn es sich bei dem in dem Geflügelbetrieb festgestellten Erreger um eine niedrig-pathogene Variante des Influenza-Erregers handelt, besteht immer die Gefahr einer „Virus-Wandlung“, verbunden mit einer Pathogenitätssteigerung. Deswegen wurde auch die Keulung des Tierbestandes auf dem betroffenen Geflügelhof vorgenommen. Nach Abschluss der Maßnahme folgen umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten.
Zum Schutz aller kommerziellen und privaten Geflügelhaltungen wurde in einem Umkreis von 1000 Metern um das betroffene Anwesen ein Sperrgebiet mit den entsprechenden Restriktionsmaßnahmen eingerichtet. Weitere Betriebe sind derzeit nicht betroffen.
Allgemeine Informationen zur Geflügelpest
Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel (vor allem Hühner und Puten sind betroffen), aber auch bei Wildvögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Die Krankheit verläuft sehr rasant mit deutlichen Krankheitszeichen und führt innerhalb weniger Tage zum Tod der Tiere.
Die "Vogelgrippe", wie sie auch umgangssprachlich in der Öffentlichkeit genannt wird, kann in Nutzgeflügelbeständen hohe Verluste verursachen und erfordert deshalb frühzeitig Maßnahmen.
Infektionen mit anderen Subtypen als H5 und H7 bleiben dagegen meist ohne gravierende klinische Auswirkungen. Niedrig pathogene Influenzaviren können sich dann allerdings bei Wirtschaftsgeflügel (hier vor allem Hühner und Puten) zur hoch pathogenen Form umwandeln, und wir haben das klinische Bild der Geflügelpest.
Um eine Weiterverbreitung der Seuche auf andere Geflügelbetriebe zu unterbinden, werden nicht nur die erkrankten, sondern auch die ansteckungsverdächtigen Tiere getötet und unschädlich beseitigt.
Wildvögel gelten als Reservoir aviärer Influenza-Viren (AIV). Da diese meist Influenzaviren von geringerer Pathogenität beherbergen, verlaufen Infektionen in der Regel symptomlos und können so unerkannt in den Populationen kursieren. Aber auch hochpathogene Formen verursachen nicht selten keine oder nur eine moderate Klinik bei Wildvögeln.
Die Möglichkeit des Eintrages der AIV in Geflügelbestände durch Wildvögel, insbesondere über den Vogelzug, ist gegeben.
Ein bundesweites Beprobungsprogramm in der Wildvogelpopulation soll den Verbreitungsgrad der Influenzaviren und das daraus resultierende Gefährdungspotential einschätzen helfen.
Bayerische Beteiligung am bundesweiten Monitoring
Insgesamt wird die Gefahr des Eintrags von HPAIV H5 über Wildvögel mit der Folge von Geflügelpestausbrüchen und deren schwerwiegenden wirtschaftlichen Konsequenzen als gering bis mäßig eingeschätzt. Mit dem Vogelzug steigt jedoch das Risiko laut Experten.
Da zum Infektionsstatus von Zugvögeln in den Herkunftsgebieten vielfach keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, ist eine verstärkte Beprobung zur Zeit des Vogelzuges besonders angezeigt.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Beprobung klinisch unauffälliger Vögel gelegt (sog. aktives Monitoring). Solche „gesund erlegten“ Vögel werden auch in diesem Jahr wieder beprobt.
Wird im Rahmen der Monitoringuntersuchungen festgestellt, dass ein Vogel mit dem Aviären Influenzavirus infiziert ist, werden weitere Untersuchungen zur Feststellung des Subtyps (H5, H7 etc.) unternommen. Das Referenzlabor im Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems beurteilt anschließend, ob es sich um eine niedrig-pathogene oder eine hoch-pathogene Virusvariante handelt.
Deutschlandweit sollen mindestens 3500 Tiere beprobt werden. Für Bayern wurde ein Probenkontingent von 490 Tieren festgesetzt, wobei eine Beprobung vermehrt in Gebieten und an Wasserflächen, die vom Vogelzug betroffen sind, vorgenommen werden soll.
Seit dem 1. September konnten bereits 246 Wildvögel beprobt und einer Untersuchung zugeleitet werden.
Menschen sollen einen ungeschützten Kontakt mit infizierten oder erkrankten Tieren durch geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille vermeiden. Grundsätzlich haben alle Influenza A-Viren der Vögel auch das Potential, bestimmte Säugetiere und auch den Menschen zu infizieren. In der Vergangenheit haben sich jedoch nur manche Subtypen als bevorzugt gefährlich für den Menschen erwiesen (z. B. H5N1 od. H7N7). H5N2 ist bislang nicht im Zusammenhang mit gravierenden Infektionen des Menschen in Erscheinung getreten.
Das Landratsamt Cham weist daher auch darauf hin, dass von dem gefundenen Erreger keine wesentliche Gefahr für den Menschen ausgeht.
Alle Probennehmer werden gebeten, die generellen, ohnehin empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel, Geflügelprodukten auch beim Umgang mit Wildvögeln konsequent einzuhalten.
Herzlichen Dank für Ihr Engagement!
Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender
Liebe Jägerinnen und Jäger,
wir als Jagdverband verhalten uns grundsätzlich politisch neutral, das gilt auch für die Inhalte unserer Kreisgruppen-Infos. Wenn jedoch auf politischer Ebene Initiative für die Interessen der Jäger ergriffen wird, wie es Jagdkamerad Hubert Aiwanger, Kreisvorsitzender und Mitglied im Landesausschuss des BJV, getan hat, möchten wir Sie darüber jedoch sehr gern informieren.
Stellungnahme Freie Wähler
Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender
Liebe Jägerinnen und Jäger,
im Rahmen der Hegeschau und der Jahreshauptversammlung im April haben wir an Reviere mit hohen Schwarzwildstrecken der Vorjahre Probenahme-Material und Probenbegleitscheine ausgegeben, um bei erlegtem Schwarzwild Proben zur Monitoring-Untersuchung auf die Aujetzkische Krankheit und Klassische Schweinepest entnehmen zu können.
Wie die Veterinärbehörde des Landratsamtes Neu-Ulm heute mitteilt, liegen die Einsendungen aber deutlich hinter dem für unseren Landkreis festgelegten Probensoll zurück. Benötigt werden 30 Proben, bisher wurden erst 10 Proben eingesandt.
Wir bitten die Jäger, die das Probenahmematerial erhalten haben, baldmöglichst, aber unbedingt noch in diesem Jahr, die benötigten Proben zu nehmen und einzusenden. Bitte ziehen Sie ggf. Ihre Reviernachbarn zur Unterstützung hinzu, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie in Ihrem Revier noch die erforderliche Stückzahl erlegen können.
Sollte noch Material zur Probenahme benötigt werden oder sollte noch jemand bereit sein, Proben zu nehmen, der noch kein Probenahme-Material erhalten hat, wenden Sie sich bitte direkt an
Martin Steinruck
Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Telefon 07 31 / 70 40 - 676
Telefax 07 31 / 70 40 - 663
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.landkreis.neu-ulm.de
Kabevetten (Blutentnahmesysteme) können auch beim 1. Vorsitzenden abgeholt werden. Bitte helfen Sie in unser aller Interesse unbedingt mit, die erforderliche Anzahl Proben einsenden zu können! Bitte informieren Sie auch Ihre Jagdkameraden ohne Email-Adresse.
Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung!
Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm
Christian Liebsch
1. Vorsitzender