Grundsätze zur Nachsuchenvereinbarung des Landesjagdverbandes Bayern

Downloads:

- Formular für Nachsuchenführer

- Liste der Nachsuchenführer

- Meldung eines Nachsuchengespannes zur Anerkennung durch den Landesjagdverband Bayern

- Merkblatt zur Nachsuchenvereinbarung des Bayerischen Jagdverbandes

- Nachsuchenvereinbarung

- Flyer der Schweißhundestation Langenau

Nachsuchengespanne nach Regierungsbezirk:

Die Kreisgruppen/Jägervereinigungen im Bereich des BJV und die bayerischen Staatsforstbetriebe erkennen nach den folgenden Regelungen einzelne Nachsuchengespanne an. Sie erwarten, dass alle Revierpächter/innen und Jagdausübungsberechtigte mit den zuständigen Kreisgruppen/Jägervereinigungen die beigefügte Nachsuchenvereinbarung abschließen und werden diese auch dazu auffordern.
Ziel sind 1 bis 2 Nachsuchengespanne pro Kreisgruppe/Jägervereinigung. Vom BJV werden bis zu 2 Nachsuchengespanne pro KG/JV bezuschusst.

 1. Voraussetzungen für ein Nachsuchengespann
Das Nachsuchengespann besteht aus einem Nachsuchenführer und einem oder mehreren anerkannten Nachsuchenhunden die er führt.
Als Nachsuchenführer kann anerkannt werden wer:
·  Im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines ist
· Einen nach den Richtlinien des Jagdgebrauchshundeverbandes e.V. geprüften, zuchtbuchmäßig eingetragenen und geeigneten Jagdgebrauchshund führt
·  Über die notwendige zeitliche Flexibilität verfügt
·  In seiner Leistungsfähigkeit für diese Aufgabe nicht eingeschränkt ist
·  Sich verpflichtet, gegenüber Dritten keine Angaben zu Personen und Revieren zu machen und darüber Stillschweigen zu wahren.
·  Keine gewerblichen Nachsucheneinsätze durchführt.

 2. Voraussetzungen eines Nachsuchenhundes Leistungsnachweis
Der für einen Nachsuchenführer geeignete Jagdgebrauchshund muss eine der folgenden Prüfungen abgelegt haben.
·  Verbandsschweißprüfung
·  Vorprüfung BGS und HS
·  Der Nachsuchenhund muss über die notwendige Wildschärfe verfügen
·  In schwierigem Gelände müssen dafür geeignete Hunde eingesetzt werden
Zusätzlich muss der Nachweis über fünf erschwerte Nachsuchen (Mindestlänge 400 m) bei der Kreisgruppe erbracht werden

3. Ausrüstung
Die Vorgaben des Jagd- und Waffenrechts, der UVV Jagd (VSG 4.4) und des Tierschutzessind zu erfüllen. Dies gilt auch für weitere an der Nachsuche teilnehmenden Personen. Bei schwierigen Nachsuchen ist ein fach- und ortkundiger Begleiter erforderlich (bei starkem Schwarzwild generell).

4. Versicherungen
Durch den BJV werden für die anerkannten Nachsuchengespanne während der Nachsuche (einschließlich An- und Abfahrt) folgende Versicherungen abgeschlossen werden.
Für Nachsuchenführer und Hund:
·  Unfallversicherung
·  Zusatzkrankenversicherung (Boreliose, Fuchsbandwurm)
·  Rechtsschutzversicherung
·  Ausrüstungsversicherung
·  Unfallversicherung für den Nachsuchenhund (Tierarztkosten und Tod des Hundes)
Der BJV beteiligt sich an den Kosten der Versicherung mit 100€ pro Gespann jährlich.

5. Anerkennung
Der Vorsitzende der Kreisgruppe/Jägervereinigung und der Obmann für dasJagdgebrauchshundewesen der Kreisgruppe/Jägervereinigung entscheiden einvernehmlich über die Vorschläge von Nachsuchengespannen. Der Vorsitzende der Kreisgruppe/Jägervereinigung meldet dem Landesjagdverband jährlich bis zum 15.03. die ausgewählten Gespanne zur Anerkennung, Registrierung und Anmeldung bei der
Versicherung. Die Kreisgruppe/Jägervereinigung überweist bis zu diesem Termin die restliche Versicherungsprämie in Höhe von 87 € pro Gespann. Der BJV schließt die Versicherung für die Gespanne ab und meldet auch die Schadensfälle weiter. Die Bestätigung erfolgt durch einen Ausweis und ergeht durch den Landesjagdverband an das Nachsuchengespann. Die Bestätigung ist jederzeit widerruflich und endet ohne Widerruf, wenn ein geeigneter Nachsuchenhund nicht mehr zur Verfügung steht. Sie kann mit Auflagen verbunden oder befristet erteilt werden. Die erfolgte Annerkennung wird beim BJV registriert.

6) Inkrafttreten
Die Grundsätze zur Nachsuchenvereinbarung werden zum 01.04.2006 wirksam.

Unsere Nachsuchenführer der Kreisgruppe Neu-Ulm

Steffen Genkinger mit Kaspar, Tel. 0174/2068282

Wolfgang Knaupp mit Hannes, Tel. 0151/46741312

 

Das ist Jagd !  ......:

" Jetzt werden wir beweisen, was das heisst -
Das ist noch Jagd - den Riemen in der Faust,
wenn das Gezweig mir um die Ohren saust
und mich der rote Hund (= die Bracke) durch Knack und Dornen reißt
Dann kommen wir, wenn Eure Kunst versagt,
Das ist noch Jagd !!!
" wenn ich am warmen Wundbett
dann den Schweißhund schnalle,
wenn dann der Hatzlaut aus der Dickung gellt,
 bis sich die kranke Sau dem Hunde stellt
und sie zusammenbricht im Büchsenknalle       
Dann spüre ich des Waidwerks wahren Sinn
und auch, warum ich Schweißhundführer bin !"